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Interneteintrag in Branchenverezichnissen Vorsicht Abzocke

Vorsicht, es wird vordergründig für kostenlose Einträge in Branchenvereichnisse im Internet geworben und hinterher 'kommt die dicke Rechnung'.

Per Post flattert Ihnen eine unaufgeforderte Werbung ins Haus. Darin bietet ein Verzeichnisanbieter einen kostenlosen Eintrag an, Sie müssten sich nur registrieren. Dabei kommt es nicht unoft vor, dass die für die Registrierung unverhältnismäßig hohen Kosten, wenn überhaupt, dann im Kleingedruckten stehen. Die üblichen Verdächtigen?

Klar ist, dass Sie vorab einen Vertrag schliessen sollen. Später, bei der Beschwerde über die höhe des Rechnungsbetrages, werden Sie auf die AGB verwiesen, dort stünden schliesslich die Kosten zu lesen.

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 262 C 33810/07 vom 9.4.2008) schiebt dem einen Riegel vor. Es befindet, so ginge es nicht, denn wenn der Preis nicht ohne Weiteres aufzufinden sei, sondern versteckt und kleingedruckt in den AGB, dann müssen die Rechnungen nicht bezahlt werden. Solche Vertragsbedingungen seien für den Vertragspartner überraschend, und somit ohne Wirksamkeit.

Der verhandelte Fall betraf einen Gewerbetreibenden, der von einem Anbieter eines Internet-Branchenverzeichnisses ein Angebotsformular erhielt. Dessen Angebot: der Gewerbetreibende könne sein Unternehmen dort eintragen lassen. In sehr kleiner Schrift gegen Ende des Formulars und daher versteckt, waren die AGB aufgeführt, aus denen hervorging, der Preis für die Verzeichniseintragung betrage 1.079,75€ pro Jahr (netto). Der Gewerbetreibende wehrte sich erfolgreich gegen die Rechnungsstellung.

Der Verbraucherschutz warnt vor solchen Methoden. Selbständige und mitbewerbende Branchenverzeichnissanbieter sind erbost und sehen den Ruf seriöser Verzeichnissanbieter durch unredliche Mitbewerber gefährdet. Manche rufen gar nach dem Staatsanwalt. Solcherlei Verhalten im Wirtschaftsverkehr solle nicht geduldet werden.

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