Zufriedenstellung separater Bedürfnisse und Wünsche

Gegenstand des Produktbegriffs

Aus vertriebswirtschaftlicher Sicht ist demgegenüber bei einem Produkt nicht so sehr der technische Aspekt maßgeblich, sondern mehr die mit dem Produkt mögliche Sinnhaftigkeitstiftung für den Kunden.

Der Abnehmer bzw. Verwender verbindet mit einem Produkt bestimmte

Zweckvorstellungen und Nutzenerwartungen.

Im Themengebiet des vorher erwähnten Erzeugnisses wird ausgesprochen schnell klar, daß der Abnehmerkreis in jenem Artikel mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Baugruppe. Für den Abnehmer stellt sie ein Agens zur Zufriedenstellung separater Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie erlaubt ihm Freude in seiner Freizeit, schöne Gedächtnisen, ja letztlich eine Art Unsterblichkeit. Unter Zuhilfenahme von des Artikels findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder künstlerischer Betätigung; möglicherweise befriedigt sie auch sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Statussymbol.

Dem Produkt wohnt somit aus der Blickrichtung des Kunden unablässig eine persönliche Komponente inne. Das angebotene Erzeugnis hat die Auswertung zum Ziel und wird aufgrund dessen vom Kunden in seiner Routine zur Sinnstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand soll bei der Begriffs bestimmung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Errungenschaft dar, der die Qualifikation innewohnt, dem Konsument bzw. Verwender einen bestimmten Nutzeffekt zu stiften.

Der Nutzen eines Produktes besteht aus den beiden Bestandteilen Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist weiterführend noch eine alternative Unterscheidung in persönlichem, soziologischem und magischem Nutzen realisierbar.

Der Grundnutzen basiert auf der technischen Funktionalität des Produktes, während der Zusatznutzeffekt aus Attributen des Produktes resultiert, welche mit der reinen Funktionsbewältigung wenig oder gar nicht zu tun haben (z.B. Art, Kolorit, Verpackung usw.).

Das Gesamterlebnis eines Produktes ist aus Kundenstammanschauungsweise um so eindringlicher, je eher der Zusatzzweck bei diesem Handelsgut eine Rolle spielt. Der Zusatzzweck ist ständig sodann von großer Relevanz, falls die unvoreingenommenen Bewandtnisse des Produktes schwer zugänglich sind (z.B. bei technisch komplizierten Fabrikaten).