Marktpartner können in drei Kategorien rubriziert werden

Marktpartner können in drei Kategorien rubriziert werden. Es sind dies ebendiese Subjekte oder Gruppen, die als Partner der Firma mit ihr in wirtschaftlicher Verknüpfung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Arbeitskraäfte
Zulieferer
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Marktbegleiter

Als Mitbewerber in engerem Sinngehalt gelten all selbige Unternehmenspräsenzen, die Fabrikate zur Deckung desselben Bedarfs bereitstellen. Die Fabrikate haben entsprechende Aufgaben oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autohersteller direkt mit anderen Herstellern von Autos.

Mitbewerber im weiteren Sinn treten speziell auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedarf um die Zufriedenstellung von Wünschen geht, die im Bereich des Repräsentations-, Ausbildungs-, Rekonvaleszenzs- und Geltungsstrebens liegen. Somit konkurrieren  der Besuch von Feinschmeckerlokalen, die Erwerbung chicer Kleider, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Wissenschaft spricht man an diesem Punkt von „ vollumfänglicher Konkurrenz".

Die Öffentlichkeit

Die Inklusion der Unternehmensorganisation in einen gesellschaftlichen Beziehungsrahmen bringt Interaktionen zu Einrichtungen wie Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Vereinen, Presse, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzgehilfen
Als Absatzgehilfen werden Funktionsträger bezeichnet, die an der Einführung von Kontakten zwischen den einzelnen Gliedern und am störungsfreien Durchfluss der Artikel im Austeilungshergang beteiligt sind. Als Vorzeigebeispiele für Absatzhelfer sind zu nennen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler), Einfuhrhändler, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Meinungsforschungsunternehmen.

Absatzmittler

Hierzu zählen der Kommerz und die sog. mittelbaren Agenten wie Ärzte (in der Pharmazeutische Branche), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Konsument und Benutzer)