Obendrein bestehen zwischen Organisation und Markt

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Service) steht ein Geldstrom gegenüber. Obendrein bestehen zwischen Organisation und Markt Informationsströme, die die Palette jener Aktivitäten einbeziehen, die mit der Gewinnung, Weiterverarbeitung und Übertragung zweckgerichteter Informationen zu tun haben.

Unter Zugrundelegung andersartiger Kriterien lassen sich eine Menge Marktarten differenzieren: (1)    Entsprechend dem Einlass zu den Märkten:
a)    offener Absatzmarkt
b)    geschlossener Handelsplatz

Geschlossene Märkte sind überwiegend Ausdruck einer Zuteilung (mengenmäßige Limitierung des Angebots) und/oder einer Ermächtigung (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Entsprechend der Angebots- und Nachfragegliederung:
In der volkswirtschaftlichen Marktformenlehre wird betreffend der Zahl der am Umschlagplatz beteiligten Anbieter und Nachfrager unterschieden nach
a) Monopol    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Je nach geografischen Standpunkten:
a)    lokaler Umschlagplatz
b)    regionaler Handelsplatz
c)    nationaler Absatzgebiet
d)    internationaler Handelsplatz

(4)    Nach der Magnitude der Institutionalisierung des Marktes:
a)    organisierte Marktplätze:
-    Märkte mit ortsanwesenden Handelsgütern (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Auktionen)
—    Umschlagplätze, auf denen nach Leitvorstellungen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- arrangierte Umschlagplätze

(5)    Nach Kotler lassen sich die Umschlagplätze unter Einsatz folgender „vier W" festlegen:

1.    Was wird auf dem Handelsplatz gekauft? (Kaufgegenstand)
2.    Warum wird auf dem Umschlagplatz gekauft? (Kaufmotive, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufentschluss)
4. Wie wird gekauft? (Kaufhandhabungen, Kaufentscheidungshergang)

Je nach Ausprägung dieser Besondere Eigenschaften sind vier wesentliche Marktarten zu distinguieren:
•    Konsumentenmarkt (= Konsumgüterabsatzgebiet)
•    Produzentenumschlagplatz (= Investitions- und Produktionsgüterabsatzgebiet )
•    Wiederverkäuferabsatzgebiet (Absatzmittler = Handel)
•    Absatzgebiet der öffentlichen Betriebe (öffentliche Öffentliche Hand: Bund, Länder bzw. Kantone, Sektoren.)