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Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ebenfalls exchangeable bonds geheißen) sind Schuldverschreibungen, welche dem Eigentümer das Recht konzedieren, die Anleihe in Aktien einer anderen Unternehmung umzutauschen. Der Geldgeber erhält folglich nicht Aktien der Organisation, die die Schuldverschreibung emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Firma.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Althergebrachte Optionsanleihen laufen ähnlich wie Wandelanleihen: Auch sie enthalten ein Recht, gewöhnlich zum Bezug von Aktien, indes nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Anleger das Recht zur Beschaffung von Aktien oder ebenfalls anderen vertretbaren (verhandlungsfähigen) Anlagegegenständen in einem von der Schuldverschreibung abtrennbaren Optionsschein verbriefen. Dieser Optionsschein kann eigenständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Erteilung des Optionsscheins zu im Voraus vereinbarten Konditionen beziehen; anstelle der Belieferung kann ebenso ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe selbst wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Bei einer Optionsanleihe kann es demnach bis zu drei verschiedenartige Kurse geben: nämlich jeweils einen Börsenkurs für die Anleihe mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht mag sich keinesfalls allein auf Aktien, stattdessen weiters auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsanleihen mit einer Aussicht auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In solchen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsschuldverschreibung oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe garantiert der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine dezidierte sonstige Anleihe zu einem festgelegten Börsenkurs zu erwerben (Call) bzw. zu veräußern (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsschuldverschreibungen ermächtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Verkauf (Put) eines determinierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.


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