Hier finden wir Leistungsanreize (incentives) in der Entlohnung, beispielsweise:
- Grundgehalt
- Altersversorgung
- und für den Krankheitsfall die Lohn- beziehungsweise Gehaltsfortzahlung
Das Grundgehalt spielt dabei die Rolle der Absicherung der Existenz, das heißt der ersten Bedürfnisstufe. Dazu ist sie notwendig. Wenn bestimmte Gehaltsbestandteile darüber hinausgehen, können diese dazu verwendet werden, Bedürfnisse einer höheren Stufe zu befriedigen. Für uns ist es außerdem wichtig, diese Sicherheitsbedürfnisse auch für später, im Alter oder im Pensionsalter abgesichert zu wissen. Das gleiche gilt für die Gehaltsfortzahlung im Falle einer Krankheit.
Gegen die Fährnisse des Lebens wollen wir auch abgesichert sein. Diverse Versicherungsprogramme des Unternehmens, wie zum Beispiel zusätzliche Altersversorgung oder zusätzliche Krankenversicherung über Direktversicherungen können angeboten werden. Darüber hinaus dienen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen dem gleichen Zweck. Der Gesetzgeber hilft sogar bei solcherlei Gehaltsbestandteilen mit.
Durch das zur Verfügung stellen solcher Leistungsanreize können Mitarbeiter motiviert werden bei der Firma zu bleiben und nicht zu wechseln. Bewerber fühlen sich durch solche Angebote motiviert, der Firma beizutreten.
Die eben angedeutet, bietet der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen beziehungsweise schafft Rahmenbedingungen für das gewähren von Gehaltsbestandteilen, die über das Grundgehalt hinausgehen. Das Unternehmen selbst disponiert über zusätzliche Versorgung und Zuwendungen, die als Leistungsanreize über Bedürfnisse nach Sicherheit dienen können.