Eine gewisse Anpassung an die regionale Umweltanordnung aber ist die wesentliche Erfordernis, die an jedweden ins Ausland entsandten Mitarbeiter gestellt werden muss. Mithin es wird hier ein Minderheiteffekt wirksam, das heißt, falls eine im Zuge irgendwelcher besonderen Eigenschaften charakterisierte Personengruppe an irgendeinem Ort in der Minorität ist, steht ihr Benehmen unter der besonderen Rekognoszierung der Mehrzahlgruppe - sie gilt als vertretend für das Entscheidungszentrum und dessen Geschäftsstellenland. In der amerikanischen Literatur wird in diesem Zusammenhang wiewohl von "Business Ambassadors" gesprochen.
Folgende Abgrenzungsfaktoren stellen die wichtigsten für die Entsendung von Beschäftigtenn da:
1. Die Knappheit oder das komplette Fehlen von Angestellten mit gewünschtem Befähigungs Potenzial;
2. Der Unwille der ansässigen Angestellten, sich der Inspektion eines landfremden Entscheidungszentrums zu unterwerfen;
3. Die Wahrung einer Dauerhaftigkeit in der Verwendung der Methoden und Umsetzung der Ziele des Entscheidungszentrums durch die Bekleidung der Schlüsselstellungen.
Auf die determinierendenfaktoren für die Aufstellung einheimischen Personals wird in einem folgenden Schritt eingegangen.
(ipi16)