Die Leistungen eines Kollegen, oder eines Anderen, mögen Ihnen als Handbuch für die eigene Effektivität fungieren, aber hüten Sie sich davor, Ihr Selbstbewusstsein an den Leistungen des Anderen zu bemessen. Halten Sie Ihr Selbstwert im Zaume, damit es nicht zur Anmaßung führt. Verfolgen Sie Ziele von denen Sie selbst überzeugt sind und weichen Sie damit der Fremdbestimmung aus.
Und im Endeffekt, überprüfen Sie Ihre Beweggründe, wenn Sie den Wunsch verspüren der Promi sein zu wollen, sich selbst vorzuführen oder gar proklamieren zu wollen, Sie seien der/die Beste. Überlegen Sie: es gibt immer eine(n) der besser ist.
Vertrauen ohne Kontrolle
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zwei Rechtsinstitute auf die ich am Anfang aufmerksam machen will. Es sind dies, das Grundregel von Treu und Glaube, und Leistung Zug-um-Zug. Der Gesetzgeber hat anscheinend jene beiden Prinzipien vor dem Hintergrund von Geschäftsbeziehungen, bspw. bei Verträgen, festgeschrieben. Jemand verpflichtet sich zu einer Leistungsabgabe und die andere Vertragspartei zu einer entsprechenden Gegenleistung, z.B. einen Gefallen zu tun, oder eine Warenlieferung zu tätigen oder die der Warenlieferung angemessenen Geldbetrag an den Lieferanten auszuzahlen. Ein Vertrag erfährt eine sogenannte 'Störung', wenn die ausgemachten Leistungen nicht Zug-um-Zug ausgeführt werden.
Solche Störungen kommen oft vor, wenn wir unserem Gegenüber derweise Vertrauen, er könne die Gegenleistung (Überbringung, Zahlung, Güte) erbringen, oder habe mindestens den realen Willen oder Tauglichkeit, die Gegenleistung zu erbringen. Gelegentlich sitzen wir dem Verkaufsgespräch auf, vertrauen dem Gegenüber, der uns hoch und heilig seinen Teil der Vereinbarung verspricht und Leistung versichert, jedoch um somit nach unserer eigenen (Vor)Leistung auf dem Trockenen zu sitzen.
Solches, und Korrespondierendes, ist sowohl in Familien als auch unter Kollegen und bei ökonomischen Abmachungen an der Tagesordnung. Bei privaten Einigungen ist es von Benefit, den anderen um klare Handlungen in Richtung der Einigung zu fordern und gleichermaßen für Sie, betreffend Ihrer Zusagen. Bei dieser stufenweisen Handlungsweise leisten Sie nicht sehr viel vor, um bei der abgemachten Gegenleistung gehaltlos auszugehen. Stattdessen leisten Sie bspw. 15% vor und kontrollieren, ob Sie auch entsprechend 15% Gegenleistung erhalten. Dann wenden Sie sich dem nächsten Abschnitt zu, bspw. die nächsten 25% als Vorleistung.
Handelt es sich um eine wirtschaftliche Einigung, dann fixieren Sie die Leistungszusagen in einem schriftlich verfassten, rechtssicheren Vertrag. Selbstverständlich nimmt die Wichtigkeit, einen Anwalt zur Seite zu haben mit dem Wert der abgesprochenen Leistungen zu. So manche große Firma misbraucht dabei das ihr, wegen ihrer Renomiertheit, entgegengebrachte Vertrauen und setzt Sie unter Zeitdruck für die Vertragsunterzeichnung. Man gibt Ihnen wenig Zeit hierfür und sagt: entweder, bis dahin unterschrieben zurück oder wir treten vom Angebot zurück.
Hier ist höchste Achtsamkeit unvermeidlich, weil dies ist vielmals ein untrügliches Kennzeichen dafür, dass Sie zur Vertragsunterzeichnung manipuliert werden. Es prüfe gut, wer sich vertraglich bindet - Sie müssen sich die dazu notwendige Zeit einfordern.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vergewissern Sie sich, dass die Gegenleistung an Sie unterwegs ist, zuvor Sie in volle Vorleistung treten oder sichern Sie sich mit einem begutachteten und unterzeichneten Kontrakt ab. Für den Fall, dass Sie dies nicht tun, laufen Sie Risiko, manipuliert zu werden und sich darüber außerordentlich zu empören.